Das eRezept ist da und Sie können es bei uns einlösen.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist da. Zum 1. Januar 2024 ist es für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend.

Die wichtigsten Infos zum E-Rezept

Das E-Rezept soll neue digitale Anwendungen ermöglichen, von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. Und auch das Einlösen einer Verordnung oder eines Rezeptes soll einfacher werden.

Bildquelle: Pixelio Tim Reckmann

Und so gehts

    • Erhalten Sie vom Hausarzt ein Rezept oder eine Verordnung, werden diese künftig nicht mehr auf rosafarbenem Papier ausgedruckt und händisch unterschrieben, sondern als elektronisches Rezept ausgestellt, das vom Arzt digital signiert wird.
    • Sobald die Ärztin/der Arzt das E-Rezept ausgestellt hat, wird es im Gesundheitsnetz (der Telematikinfrastruktur) verschlüsselt gespeichert.

Sie haben folgende Möglichkeiten, dass E-Rezept einzulösen:

    • Sie können Ihre Gesundheitskarte zu uns in die Apotheke mitbringen und wir rufen damit das E-Rezept ab.
    • Wollen Sie das Rezepte elektronisch empfangen und einlösen, benötigen Sie eine E-Rezept-App, z.B. „E-Rezept“ oder „gesund.de“. Diese App können Sie bei Google Play (Android), in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store von Apple (iOS) herunterladen.
    • Sie können den Rezept-Code auch auf Ihr Smartphone speichern lassen. Sie schicken dann das Rezept digital zu uns in die Apotheke (etwa zur Bestellung) oder Sie lassen den Rezept-Code bei Ihrem nächsten Besuch von den MitarbeiterInnen in der Apotheke auslesen.
    • Wenn Sie das Rezept lieber in Papierform in Händen halten wollen, kann der Arzt Ihnen den E-Rezept-QR-Code ausdrucken. Diesen DIN-A-4-Ausdruck legen Sie in der Apotheke vor.

Egal, ob Sie das Rezept in Papierform erhalten oder als Code auf Ihrem Smartphone gespeichert haben, es wird immer digital in der Telematik-Infrastruktur zwischen Arzt, der Apotheke Ihrer Wahl und Ihrer Krankenkasse weiterverarbeitet.

Datensicherheit

Der Gesetzgeber hat die Firma gematik gmbh beauftragt, als unabhängige Stelle die E-Rezept zu entwickeln und zu betreiben. Die Zugangsdaten zum E-Rezept stehen nur berechtigten Personen zur Verfügung (also dem Arzt, der Apotheke und der Krankenkasse). Der Datenaustausch erfolgt durch eine gesicherte und verschlüsselte Übertragung. Die Betreiberfirma gematik hat dazu externe Sicherheitsgutachten von akkreditierten Gutachtern eingeholt, diese Gutachten sind öffentlich einsehbar.

Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der Telematik-Infrastruktur langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst. (Quelle: gematik gmbh)

Die Telematik-Infrastruktur

Als Telematik wird die Vernetzung verschiedener IT-Systeme bezeichnet, mit der Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander verknüpft werden können. Die Telematik-Infrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten. (Quelle: gematik gmbh)