Das eRezept wird nun noch nicht zum 1. Januar 2022 verpflichtend
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist seit dem 1. Juli 2021 in einer Testphase. Zum 1. Januar 2022 sollte es eigentlich für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend werden. Nun wurde die Umstellung auf unbestimmte Zeit verschoben. Laut Gesundheitsministerium steht die nötige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung.
Bildquelle: Pixelio Tim Reckmann
Und hier die wichtigsten Infos zum E-Rezept
Das E-Rezept soll neue digitale Anwendungen ermöglichen, von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. Und auch das Einlösen einer Verordnung oder eines Rezeptes soll einfacher werden.
Und so gehts
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- Erhalten Sie vom Hausarzt ein Rezept oder eine Verordnung, werden diese künftig nicht mehr auf rosafarbenem Papier ausgedruckt und händisch unterschrieben, sondern als elektronisches Rezept ausgestellt, das vom Arzt digital signiert wird.
- Sobald die Ärztin/der Arzt das E-Rezept ausgestellt hat, wird es im Gesundheitsnetz (der Telematikinfrastruktur) verschlüsselt gespeichert.
- Wollen Sie das Rezepte elektronisch empfangen und einlösen, benötigen Sie die E-Rezept-App der Firma gematik. Diese App können Sie bei Google Play (Android), in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store von Apple (iOS) herunterladen.
- Wenn Sie das Rezept lieber in Papierform in Händen halten wollen, wird es der Arzt ausdrucken. Diesen DIN-A-4-Ausdruck legen Sie in der Apotheke vor.
- Sie können den Rezept-Code auch auf Ihr Smartphone speichern lassen. Sie schicken dann das Rezept digital zu uns in die Apotheke (etwa zur Bestellung) oder Sie lassen den Rezept-Code bei Ihrem nächsten Besuch von den MitarbeiterInnen in der Apotheke auslesen.
Egal, ob Sie das Rezept in Papierform erhalten oder als Code auf Ihrem Smartphone gespeichert haben, es wird immer digital in der Telematik-Infrastruktur zwischen Arzt, der Apotheke Ihrer Wahl und Ihrer Krankenkasse weiterverarbeitet.
Datensicherheit
Der Gesetzgeber hat die Firma gematik gmbh beauftragt, als unabhängige Stelle die E-Rezept-App zu entwickeln und zu betreiben. Andere Apps sind dafür nicht zugelassen. Die Zugangsdaten zum E-Rezept stehen nur berechtigten Personen zur Verfügung (also dem Arzt, der Apotheke und der Krankenkasse). Der Datenaustausch erfolgt durch eine gesicherte und verschlüsselte Übertragung. Die Betreiberfirma gematik hat dazu externe Sicherheitsgutachten von akkreditierten Gutachtern eingeholt, diese Gutachten sind öffentlich einsehbar.
Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der Telematik-Infrastruktur langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst. (Quelle: gematik gmbh)
Die Telematik-Infrastruktur
Als Telematik wird die Vernetzung verschiedener IT-Systeme bezeichnet, mit der Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander verknüpft werden können. Die Telematik-Infrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten. (Quelle: gematik gmbh)
Die Hofer’sche Apotheke ist auf die Änderung vorbereitet. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sigrid Weinand-Hofer