Medikationsanalyse – eine neue Dienstleistung der Hofer’schen Apotheke

Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung darf die Hofer’sche Apotheke eine neue Dienstleistung, die Medikationsanalyse bei Polymedikation, für anspruchsberechtigte Versicherte zu Lasten der Krankenkasse anbieten.

Die Medikationsberatung ist eine apothekerliche Leistung und darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker mit einer Qualifikation erbracht werden.

Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung darf die Hofer’sche Apotheke eine neue Dienstleistung, die Medikationsanalyse bei Polymedikation, für anspruchsberechtigte Versicherte zu Lasten der Krankenkasse anbieten.

Die Medikationsberatung ist eine apothekerliche Leistung und darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker mit einer Qualifikation erbracht werden.

Mindestens fünf Arzneimittel im Dauergebrauch

Einen Anspruch auf diese Dienstleistung haben Versicherte in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die kommenden 28 Tage mindestens fünf ärztlich verordnete Arzneimittel  und Inhalativa in der Dauermedikation anwenden. Für sie kann die/der Apotheker/in einmal alle zwölf Monate die Dienstleistung zu Lasten der Krankenkasse erbringen.

Ablauf der Medikationsanalyse

Haben Sie als Versicherte/r Interesse, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein erstes Gespräch, zu dem Sie alle Medikamente, auch Nahrungsergänzungsmittel und Präparate der Selbstmedikation, gegebenenfalls vorhandene Medikationspläne mitbringen. Einzige Ausnahme: Arzneimittel, die Sie im Kühlschrank lagern, bitte nicht mitbringen, sondern sich stattdessen den genauen Namen notieren, ein Foto von der Verpackung machen oder die Packungsbeilage vorlegen.

Im ersten Gespräch müssen Sie zuerst der Apotheke schriftlich bestätigen, dass Sie die Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung erfüllen und die Erbringung der Dienstleistung möchten. Dann informiert sich die/der Apotheker/in über Ihre Medikation, das Einnahmeverhalten und die Einnahmegewohnheiten. Anschließend wird der Termin für das zweite Gespräch festgelegt, in dem die/der Apotheker/in die Ergebnisse der Prüfung Ihrer Medikation unter pharmazeutischen Gesichtspunkten der Arzneimitteltherapiesicherheit mitteilt und Ihnen Empfehlungen zur sicheren Arzneimittelanwendung gibt. Es findet keine Überprüfung der Therapie einzelner Indikationen statt.